2021 | Fachbücher
NZFam 2021, 774
"Strategien bei der Teilungsversteigerung des Familienheims", 5. Aufl. 2021
Autor: Dr. Walter Kogel
Rezension von Martin Haußleiter, Fachanwalt für Familienrecht, München
"Im Falle einer Scheidung mit Familienheim können die Interessengegensätze nicht höher sein, wenn einer der Ehegatten die gemeinsame Immobile zum weiteren Bewohnen, vielleicht sogar mit gemeinsamen Kindern, übernehmen will: Dem möglichst günstigen Eigenerwerb steht das Interesse des anderen gegenüber, den eigenen Anteil möglichst hochpreisig an den Ehegatten oder eben einen Dritten zu veräußern. Gelingt keine Einigung, kann die Teilungsversteigerung ein probates Mittel sein, den Konflikt zu lösen. Walter Kogel ist selbst Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht. Es gelingt ihm, aus seiner langjährigen Erfahrung heraus, dem Leser nahezubringen, wie man das Versteigerungsverfahren strategisch gut für seinen Mandanten nutzen oder, wenn man den Antragsgegner vertritt, abwehren kann.
Das Thema der Teilungsversteigerung ist, trotz der hohen wirtschaftlichen und zum Teil auch emotionalen Relevanz im Scheidungsmandat, bei vielen Anwälten nicht sonderlich beliebt. Die hohe Komplexität der Materie wird dazu beitragen. Eine Vielzahl von Regressmöglichkeiten und Gefahren verbergen sich im Thema, denn wird im Verfahren einmal der falsche Weg eingeschlagen, ist dies in der Regel nicht reparabel. Manch ein Anwalt schickt lukrative Mandate daher lieber zum Spezialisten als es selbst zu bearbeiten. Mit diesem Werk „bewaffnet“ ist das nicht nötig.
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass dieses „beliebte Werk zu einem unbeliebten Thema“ eine große Hilfe für alle Praktiker darstellt. Es nimmt die Berührungsangst und hilft, den Ablauf der Teilungsversteigerung nachzuvollziehen und sich den Tücken und Herausforderungen dieses komplexen Verfahrens zu stellen. Es kann daher uneingeschränkt allen empfohlen werden, die sich mit Teilungsversteigerungsverfahren im Zusammenhang mit der vermögensrechtlichen Auseinandersetzung von Eheleuten zu befassen haben."