Onlinescheidung

Onlinescheidung

Vielfach wird im Internet mit einer „Online - Scheidung“ geworben. Es wird behauptet, Onlinescheidungen seien billiger. Man könne gemeinsam einen Anwalt nehmen und die Gerichte würden bei Onlinescheidungen den Streitwert herabsetzen.

Gibt es Online-Scheidungen ?

Die Werbung ist grob irreführend. Onlinescheidungen gibt es nicht. Inzwischen müssen zwar die Scheidungsanträge "online", d.h. in elektronischer Form bei Gericht eingereicht werden und die Kommunikation mit dem Mandanten findet ebenfalls elektronisch statt. Eine Ehe kann aber erst geschieden werden, nachdem die Eheleute persönlich vom Richter angehört wurden und ihren Scheidungswillen erklärt haben. Scheidungswillige Eheleute müssen daher nach wie vor zu ihrem Scheidungstermin vor Gericht erscheinen.

Ist eine Online-Scheidung billiger?

Online–Scheidungen und Online-Anwälte sind nicht billiger. Die Gerichtskosten und die Anwaltskosten richten sich immer nach dem Gegenstandswert. Diesen ermittelt das Gericht, nicht der Anwalt. Der Anwalt selbst darf die gesetzlichen Gebühren im Gerichtsverfahren nicht unterschreiten. Dies auch dann nicht, wenn er seinem Mandanten persönlich erstmalig beim Scheidungstermin im Gericht begegnet.

Ein Online-Anwalt vertritt Sie im Scheidungsverfahren nicht „bundesweit“. Wenn Sie z.B. in Köln leben und einen Anwalt in Stuttgart beauftragen, wird dieser nicht für den kurzen Scheidungstermin Termin nach Köln reisen. Das gesetzliche und - so die Werbung - “günstige“ Honorar würde noch nicht einmal die Reisekosten decken. Ein vor Ort in Köln zugelassener Anwalt wird Sie im Termin vertreten. Diesen Anwalt haben Sie im Zweifel aber vorher noch nicht einmal "online" kennengelernt.

Was genau ist also mit Online-Scheidung gemeint?

Bei Werbung mit der "Scheidung Online" geht es also immer nur darum, die Kontaktaufnahme zum Anwalt „online“ einzuleiten. Den Vorteil einer Kostenersparnis für den Mandanten gibt es dadurch nicht. Ganz im Gegenteil: Dem Mandanten wird das persönliches Beratungsgespräch vorenthalten. Dieses ist aber in den Pauschalgebühren, die für die Durchführung einer Scheidung anfallen, enthalten.

Selbstverständlich arbeiten wir mit den neuen Kommunikationsmedien. Sie können die Zeit für einen Anwaltsbesuch sparen und uns alle für die Scheidung erforderlichen Daten und Urkunden online übermitteln. Geeignet ist diese Vorgehensweise nur für einvernehmliche Scheidungen. Und wie bei jeder einvernehmlichen Scheidung, kann die Scheidung mit nur einem Anwalt durchgeführt werden. Dies völlig unabhängig davon, ob Sie uns persönlich oder online beauftragen.

Sofern Sie uns online mit der Durchführung Ihrer Scheidung mandatieren wollen, schreiben Sie uns eine E-Mail. Sie erhalten von uns unverbindliche weitere Informationen zu den Kosten sowie einen Fragebogen, mit dem die Einleitung des Scheidungsverfahrens vorbereitet wird. Diese Kontaktaufnahme ist kostenlos. Ein honorarpflichtiges Mandatsverhältnis wird erst begründet, nachdem Sie uns den ausgefüllten und unterzeichneten Fragebogen zurückgesandt und uns ausdrücklich mit der Durchführung des Scheidungsverfahrens beauftragt haben.

Dr. Kogel & Mast - Familienanwälte Aachen
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