Geschichte der Kanzlei

Die Geschichte der Kanzlei

Dr. Kogel & Mast Familienanwälte

Die Anwaltskanzlei Dr. Kogel & Mast Familienanwälte wird heute in der dritten Generation geführt. Gegründet wurde sie im Jahre 1912 durch Dr. Franz Lauber. Nachdem dieser zunächst in der damals noch deutsch/belgischen Gemeinde Malmedy tätig war, verlegte er die Kanzlei 1913 nach Aachen. Dort betrieb er sie zusammen mit seinem Bruder Paul Lauber.

Zurückgekehrt aus dem 1. Weltkrieg fand Dr. Franz Lauber seine Praxis vernichtet vor. Zusammen mit seinem Bruder baute er das Büro in Aachen in der Augustastr. 89 neu auf. Der Schwerpunkt der über die Grenzen von Aachen bekannten Kanzlei lag in der Bearbeitung zivilrechtlicher Fälle und in der Strafverteidigung. Daneben gehörte Dr. Franz Lauber dem Aachener Stadtparlament an. Er wirkte in den verschiedensten städtischen Ausschüssen mit. Zudem gehörte er lange Jahre dem Vorstand des Aachener Anwaltvereins an. 

Kanzleigründer Dr. jur. Franz Lauber
Anwaltsbüro 1913
Anwaltsbüro 1913
Kanzleischild Fernsprecher Nr. 7
Kanzleischild Fernsprecher Nr. 7

Anwaltsbüro 1913 

Der 2. Weltkrieg brachte wiederum eine Zäsur. Das Büro wurde zum zweiten Mal ausgebombt, die Praxisräume völlig zerstört. Nach dem Krieg arbeitete Alfred Franz Kogel, Schwiegersohn von Dr. Franz Lauber, als Rechtsanwalt in der Praxis mit. Politisch unbelastet, erhielt er bereits kurz nach dem Krieg als einer der ersten Anwälte in Aachen die Zulassung als Rechtsanwalt beim Amts- und Landgericht. Die Praxis übernahm er nach dem Tode seines Schwiegervaters im Mai 1949. In den ersten Jahren seiner Tätigkeit lag der Schwerpunkt wiederum auf dem Zivilrecht und der Strafverteidigung. Wegen der Grenznähe Aachens zu Belgien waren Schmuggeldelikte an der Tagesordnung. Alfred Franz Kogel verteidigte in einer Vielzahl dieser Verfahren. Daneben war er auch Strafverteidiger in einer Reihe von Verfahren mit Kapitaldelikten und im Contergan Prozess.

Augustastraße 89, Kanzleisitz seit 1913, Wiederaufbau 1953
Augustastraße 89, Kanzleisitz seit 1913, Wiederaufbau 1953
Bürosafe 1913
Bürosafe 1913

„Tempora mutantur et nos mutamur in illis“ (Die Zeiten ändern sich und wir in ihnen.) Ausgangspunkt für die Wende in der Anwaltstätigkeit der Kanzlei war der ab Mitte der 50-er Jahre zu beobachtende gesellschaftliche Anschauungswandel gegenüber der Institution Ehe. Das Gleichberechtigungsgesetz trat zum 1.7.1958 in Kraft. Ehescheidungs­verfahren wurden häufiger. Zunächst galt es allerdings noch, das Schuldprinzip anzuwenden. Dieses hatte damals erhebliche Auswirkungen u.a. auf die Frage des Ehegattenunterhalts und der elterlichen Sorge. 

Assessorenzimmer mit Fotokopieraparat

Im Februar 1975 trat Dr. Walter Kogel in die Kanzlei ein. Zwei Jahre lang betreute auch er noch Scheidungsverfahren nach altem Recht, bis im Jahre 1977 das 1. Familienänderungsgesetz in Kraft trat. Dieses brachte weitreichende Neuerungen insbesondere zum Unterhalt und Versorgungsausgleich mit sich. Sie führten in den Folgejahren zu einer stetig ansteigenden Zahl von Familien- und insbesondere Scheidungsverfahren. Eine Spezialisierung schien dringend notwendig. Nachdem sein Vater Ende 1978 plötzlich verstorben war, wurde die Praxis in den Folgejahren wegen des großen Zuspruchs von Mandanten konsequent auf die Bearbeitung familienrechtlicher Mandate ausgerichtet. 

Rechtsanwalt Alfred Kogel mit Familie, Anwälten und Mitarbeitern der Anwaltskanzlei 

Seit nunmehr über 20 Jahren bearbeitet Dr. Walter Kogel ausschließlich Familiensachen und Verfahren, die mit der vermögensrechtlichen Entflechtung einer Ehe in untrennbarem Zusammenhang stehen. Die immer härter werdenden Auseinandersetzungen von Eheleuten führten zwangsläufig zu einem Anstieg von Teilungsversteigerungsverfahren. Im Gegensatz zu vielen Anwaltskanzleien, die sich mit einer Versteigerung der Immobilien nicht befassen, wurde eine derartige Verwertung des Familienheims von vornherein als wirksames Instrument angesehen, um eine für den Mandanten günstige Auflösung der Bruchteilsgemeinschaft zu erreichen. Im Jahre 1999 erwarb Dr. Walter Kogel den Titel als Fachanwalt für Familienrecht. Gleichzeitig begann er neben seiner anwaltlichen mit seiner schriftstellerischen Tätigkeit. Innerhalb des Familienrechts spezialisierte er sich auf den Bereich der Vermögensauseinandersetzung, insbesondere im Rahmen des Zugewinns und später der Teilungsversteigerung. Seine jahrzehntelange Erfahrung gibt er vor allem in den beiden Büchern „Strategien beim Zugewinnausgleich“ (Verlag C.H.Beck) und „Strategien bei der Teilungsversteigerung des Familienheims“ (Verlag Gieseking) weiter. Diese Ratgeber sind mittlerweile in der 7. bzw. 6. Auflage erschienen.

Sekretariat 1913

Nach 105 -jährigem Bestehen ist Frau Rechtsanwältin Dorothea Mast mit Beginn des Jahres 2017 in die Kanzlei eingetreten und ist seit 2018 Inhaberin. Frau Mast begann ihre anwaltliche Tätigkeit 1992 in Würzburg. Nach einem Auslandsaufenthalt von 1997-1999 nahm sie 2000 wieder ihre anwaltliche Tätigkeit bei Stein & Partner Rechtsanwälte in Aachen auf. Zunächst bearbeitete sie die Rechtsgebiete Architekten-, Familien- und Zivilrecht. Die in den Berufsjahren erlebte Belastung der Mandanten durch langjährige Gerichtsverfahren veranlasste sie schon früh, nach alternativen Lösungsmethoden für Konflikte zu suchen. 2001 absolvierte sie berufsbegleitend ein Studium der damals kaum noch bekannten Mediation an der Fernuniversität Hagen. Später folgte eine Ausbildung zur Anwältin für Cooperative Praxis. Seit 2006 ist Frau Rechtsanwältin Mast ausschließlich im Familienrecht tätig. 2008 erwarb sie den Fachanwaltstitel. Als Partnerin bei Stein & Partner Rechtsanwälte baute sie erfolgreich ein auch überregional tätiges Familienrechtsdezernat mit dem Schwerpunkt Unternehmerehen auf. 

Dr. Walter Kogel und Dorothea Mast

Der Wunsch, Mandanten durch Bündelung umfangreichen Fachwissens und langjähriger Erfahrung hohe Standards in der Beratung und Prozessführung in allen familienrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere Scheidungen und Vermögensauseinandersetzungen, anbieten zu können, führte zur Gründung von Dr. Kogel & Mast Familienanwälte. Dies bedeutet für Mandanten ständige Erreichbarkeit eines fachlich versierten Ansprechpartners und Qualitätssicherung der anwaltlichen Beratung durch das 4-Augen Prinzip. 

Unsere hochspezialisierte Beratungstätigkeit wird auch in Zukunft unserer Mandantschaft zur Verfügung stehen getreu dem Motto: Wer aufhört, besser zu werden, hat aufgehört, gut zu sein.

Dr. Kogel & Mast - Familienanwälte Aachen
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