Kontaktformular

Sollten Sie schon Post von einem Anwalt/Gericht oder einer Behörde erhalten haben und darin eine zeitnah ablaufende Frist gesetzt sein, setzen Sie sich bitte unverzüglich telefonisch mit unserem Sekretariat in Verbindung. Eine Bearbeitung Ihrer Email-Anfrage kann einige Tage in Anspruch nehmen. Wir übernehmen daher keine Haftung für einen Fristablauf, wenn Sie uns nicht persönlich kontaktieren und wir die Mandatsannahme nicht ausdrücklich bestätigt haben.

 

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Bitte wählen Sie die gewünschte Terminart*
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Belehrung

Wenn Sie die im Kontaktformular eingegebenen Daten durch Klick auf den nachfolgenden Button ("Formular abschicken") übersenden, erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihre Angaben für die Beantwortung Ihrer Anfrage bzw. Kontaktaufnahme verwenden. Eine Weitergabe an Dritte findet grundsätzlich nicht statt, es sei denn, geltende Datenschutzvorschriften rechtfertigen eine Übertragung oder wir sind dazu gesetzlich verpflichtet. Nach aktuellem Recht sind nur folgende Datenangaben zur Kontaktaufnahme unbedingt erforderlich:

  • Ihre Mailadresse

  • Nachname zum Zwecke der Anrede 

Weitergehende Daten und Angaben erfolgen damit ausdrücklich freiwillig und ohne Begründung eines notwendigen datenschutzrechtlichen Verhältnisses. Wir weisen jedoch darauf hin, dass wir anonyme oder unvollständige Kontaktanfragen nicht bearbeiten.
Sie können Ihre erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Im Falle des Widerrufs werden Ihre Daten umgehend gelöscht. Ihre Daten werden ansonsten gelöscht, wenn wir Ihre Anfrage bearbeitet haben bzw. der Zweck der Speicherung entfallen ist oder gesetzliche Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind. Sie können sich jederzeit über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten informieren. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie auch in der Datenschutzerklärung dieser Webseite.

Hier finden Sie die Datenschutzbestimmung zu dieser Webseite.

 

Bitte wählen Sie die gewünschte Terminart: Ein Mandatsverhältnis kommt durch die Terminwahl noch nicht zustande. In welchem Umfang Sie uns beauftragen und welches Honorar anfallen kann, besprechen wir in unserem ersten Termin. Stellt es sich nach der Beratung heraus, dass Sie die Angelegenheit alleine regeln können oder nicht weiterverfolgen möchten, fällt nur das für den Beratungstermin vereinbarte Honorar an.

¹) Erstberatung: Pauschale, überschlägige Einstiegsberatung, keine vorbereitende Prüfung oder Sichtung von Unterlagen durch den Anwalt und keine schriftliche Zusammenfassung der Beratung.Wählen Sie diesen Termin, wenn Sie noch keine Entscheidung zur Trennung/Scheidung getroffen haben oder nicht sicher sind, ob Sie Ihr Anliegen rechtlich verfolgen möchten.

²) Beratung: Sie haben ein konkretes Anliegen und wünschen eine rechtliche Prüfung und schriftliche oder mündliche Auskunft, der Anwalt soll aber (noch) nicht nach außen tätig werden; Dauer des Termins nach Bedarf; zur Vorbereitung/rechtlichen Prüfung können Unterlagen vorab übersandt werden; Abrechnung der Beratung und Vorbereitungszeit nach Vereinbarung

³) Anwaltliche Vertretung außergerichtlich/gerichtlich: Wählen Sie diese Terminart, wenn Sie bereits entschieden sind, uns zu beauftragen und/oder anwaltliche/gerichtliche Post erhalten haben; übersenden Sie diese Unterlagen zur Vorbereitung des ersten Termins oder bringen diese spätestens zum Termin mit.

⁴) Mediation: Bereits der erste Informationstermin muss von beiden Ehegatten/Konfliktparteien wahrgenommen werden.

Dr. Kogel & Mast - Familienanwälte Aachen
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