Trennung

Fachanwältin für Familienrecht Dorothea Mast und Fachanwalt für Familienrecht Dr. Walter Kogel beraten Sie zu allen Fragen der Trennung.

Trennungsjahr

Wer geschieden werden möchte, muss ein Trennungsjahr einhalten. Die Trennung erfolgt in den meisten Fällen durch Auszug eines Ehegatten aus der gemeinsamen Wohnung. Ein Getrenntleben ist jedoch auch innerhalb des ehelichen Familienheims möglich. In diesem Fall müssen die Ehegatten getrennte Räume nutzen. Es darf kein gemeinsamer Haushalt mehr geführt werden. Der Beginn des Trennungsjahres muss nicht bei Gericht oder einer sonstigen öffentlichen Behörde angezeigt werden. Es ist nur dann problematisch, das Trennungsjahr nachzuweisen, wenn das Getrenntleben innerhalb einer Wohnung stattfinden soll und einer der Ehegatten die Scheidung hinauszögern möchte. In einem solchen Fall empfiehlt sich ein Auszug, da der Scheidungswillige für die Einhaltung des Trennungsjahres darlegungs- und beweispflichtig ist. Diesen Beweis wird man bei einem Leben unter einem Dach innerhalb der gemeinsamen Wohnung kaum führen können.

Checkliste Trennung

Selten lässt sich zuverlässig voraussehen, wie der Partner auf eine Trennungsbotschaft reagiert. Jeder hat schon von einer Trennung mit ausgetauschten Türschlössern, leergeräumter Wohnung und geplündertem Konto gehört. Solche spektakulären Schritte sind Garanten für einen langjährigen, hochstreitigen Scheidungskrieg. Böse Überraschungen und Eskalationen lassen sich vermeiden, wenn man sich diszipliniert und gründlich vorbereitet.

a) Disziplin

Falls Sie sich mit Trennungsabsichten tragen, vermeiden Sie die Trennungsandrohung im Rahmen von Streitgesprächen mit Ihrem Partner. Eine Trennung hat viele persönliche und juristische Folgen. Bevor man diesen Schritt geht, sollte man sicher sein, dass er der richtige ist. Man sollte auch auf die rechtlichen Folgen vorbereitet sein, bevor man nach einer nicht ernst gemeinten Trennungsdrohung vor verschlossener Tür steht.

b) Vorbereitung

Je nach Aufgabenverteilung in der Ehe kommt es häufig vor, dass einer der Ehegatten unzureichend über die Vermögens- und Einkommenssituation der Familie informiert ist. Kommt es im Rahmen der Trennung zu einer unerwartet heftigen Reaktion, kann ein Kampf um Informationen und persönliche Unterlagen entbrennen. Es empfiehlt sich deshalb, folgende persönlichen Dokumente an sich zu nehmen:

Persönliche Dokumente

  • Geburtsurkunde, Heiratsurkunde
  • Ausweis, Reisepass
  • Zeugnisse, sonstige Arbeitspapiere, Lohnsteuerkarte
  • Krankenversicherungskarte und Sozialversicherungsausweis
  • Lohnsteuerkarte
  • die letzten drei Einkommenssteuerbescheide
  • EC-Karte, Kreditkarte
  • Sparbücher

Einkommens- und Vermögensinformationen

Sichten Sie die nachfolgenden Unterlagen und nehmen gegebenenfalls Kopien an sich:

  • Einkommensnachweise des Ehepartners
    • Der Ehepartner ist nicht selbständig: Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Verdienstbescheinigungen der letzten 12 Monate, Weihnachtsgeld, sonstige Gratifikationen, Urlaubsgeld
    • Der Ehepartner ist selbständig: Einkommenssteuerbescheide der letzten drei Jahre, Steuererklärungen, Gewinnermittlungen
  • Unterlagen des gemeinsamen Vermögens und Vermögens des Ehepartners z.B.: Bausparverträge, Sparverträge, Lebensversicherungen, Wertpapiere, Immobilien (Grundbuchauszug, Kaufvertrag, Darlehnsvertrag, Grundschulden u.a.)
  • Unterlagen zu gemeinsamen Schulden oder Schulden des Ehepartners z.B.: Girokonto, Dispokredit, Darlehnsverträge, u.a.
  • Zusammenstellung der monatlichen Belastungen wie z.B.: Mietkosten, Nebenkosten wie Strom, Heizung, Telefon, Müllabfuhr, Grundbesitzabgaben, Versicherungsbeiträge, u.a.
  • Liste aller Haushaltsgegenstände erstellen

c) Anwaltliche Beratung

Eine Trennung ist ein schwerer Einschnitt in das bisherige Leben. Lebensmodelle, Träume und Wünsche zerbrechen. Eine Vielfalt von Emotionen wie Trauer, Enttäuschung, Wut und Hass wird ausgelöst. Es geht häufig um schwierige und zudem existenzielle Fragen. Sie sind geeignet, tiefgreifende Ängste auszulösen. Nicht die Vernunft, sondern diese Gefühle begleiten die rechtliche und wirtschaftliche Auflösung der Ehe. Deshalb wird die Einschaltung eines Anwalts häufig als „Kriegserklärung“ verstanden. Diese Sichtweise ist falsch. Ein familienrechtlich erfahrener Anwalt sorgt für die erforderliche Sachlichkeit und fördert die emotionale Beruhigung. Damit wird eine Grundlage für faire Regelungen geschaffen, welche die Bedürfnisse der Ehegatten und der gemeinsamen Kinder berücksichtigen. Geschieht dies in einem frühen Stadium der Trennung, kann eine Eskalation der Streitigkeiten häufig verhindert werden.

Wir möchten aber nicht verhehlen, dass es Situationen gibt, in denen gutgemeinte Worte auf taube Ohren stoßen. Ist die Enttäuschung eines Ehegatten über die Trennung so groß, dass er nur noch auf Rache sinnt, hilft manchmal nur noch die Einleitung gerichtlicher Verfahren. In diesem Fall stehen wir Ihnen mit unserer Prozesserfahrung und Durchsetzungsstärke zur Seite und schützen Ihre wirtschaftlichen Belange.

Dr. Kogel & Mast - Familienanwälte Aachen
Diese Website nutzt Cookies, um bestmögliche Funktionalität zu bieten. Mit der Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Mehr zu Datenschutz und Cookies.
Einverstanden!